Wir erbringen unsere Leistungen für stellensuchende Personen auf der Basis der Statuten des Vereins Avoi sowie der Leistungsvereinbarung mit dem AWA und dem LAM des Kantons Glarus unter Berücksichtigung von physiologischen, psychologischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, politischen und ökonomischen Aspekten.
Unsere Zusammenarbeit und unser Zusammenleben sollen gemäss der Menschenrechte und -würde der WHO erfolgen. Wir beachten die Grundsätze der Autonomie, der Individualität, der Selbstbestimmung sowie der Sicherheit und Integration.
Die folgenden acht Punkte bilden die Grundlage für das Handeln im Avoi. Für alle sind die Herausforderungen mit Rechten und Pflichten verbunden.
1. Würde und Achtung
Wir setzen uns dafür ein, dass alle Personen im Avoi individuell geachtet, verstanden und ernst genommen werden.
2. Selbstbestimmung
Jeder Mensch soll sein Leben und Wirken im Avoi weitgehend selbst bestimmen, sofern er damit nicht andere oder sich selbst beeinträchtigt. Regelungen, die für das gemeinschaftliche Arbeiten gelten, dürfen nicht missachtet werden.
3. Information
Wir pflegen eine offene und verständliche Informationspolitik.
4. Gleichbehandlung
Wir setzen uns dafür ein, dass das Leben im Avoi frei von Diskriminierungen jeglicher Art ist.
5. Sicherheit
Wir setzen uns für die Sicherheit für alle im Avoi ein.
6. Dienstleistungen
Im Sinne einer hohen Qualität bieten wir professionelle Dienstleistungen, zielgerichtet, verantwortungsbewusst und den sich wechselnden Bedürfnissen angepasst, an.
7. Wachstum der Persönlichkeit
Wir anerkennen die vorhandenen Lebenserfahrungen und Fähigkeiten aller Menschen und setzen uns dafür ein, diese in den Alltag einzubringen und zu fördern.
8. Respekt und Toleranz
Wir streben an, dass sich alle Menschen im Avoi respektvoll und tolerant behandeln.